1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten vorbehaltlich künftiger Änderungen für alle von metallaesthetik alberto rech (nachfolgend „metallaesthetik“) ihren Kunden (nachfolgend „Abnehmer“) unterbreiteten Angebote und mit diesen abgeschlossenen Kaufverträge für Dienstleistungen und Lieferungen von Produkten. Weitergehende Verpflichtungen oder Änderungen übernimmt metallaesthetik einzig durch ausdrückliche, schriftliche und stets auf den Einzelfall beschränkte Anerkennung. Diese Änderungen müssen von autorisierten Vertretern des Abnehmers unterzeichnet sein. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten vorrangig vor allen allgemeinen und besonderen Einkaufsbedingungen des Abnehmers und ersetzen alle früheren mit dem Käufer und oder Abnehmers getroffenen schriftlichen oder mündlich getroffenen Vereinbarungen.
2. Vertragsschluss und -änderungen
Offerten von metallaesthetik sind ausschliesslich freibleibend.
Jede Bestellung bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch metallaesthetik, sowie die des Abnehmers.
Jede Auftragsänderung durch den Abnehmer ist nur nach schriftlicher Zustimmung und Bestätigung durch metallaesthetik gültig.
3. Preise
Alle bestätigten Preise basieren auf den am Tag der Bestätigung uns bekannten Markt- und Währungsverhält-nissen (einschliesslich der Rohmaterialpreise). Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Preiserhöhungen infolge einer Verschlechterung der Markt- oder Währungsverhältnisse, einschliesslich der Rohmaterialpreise, bleiben bis zum Zeitpunkt der Auslieferung vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab Werk der jeweiligen Lieferfirma. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Fertigungsbedingte Mehrlieferungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind vom Abnehmer zu akzeptieren.
Nachbestellungen können nicht zu den Konditionen der vorausgehenden Bestellung geltend gemacht werden, wenn die Bestellung bereits im Auftragsverfahren aufgenommen wurde.
Änderungen der Preise und Spezifikationen in Preislisten und Dokumenten bleiben ohne vorherige Ankündigung vorbehalten.
4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben gemäss der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Bedingungen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich metallaesthetik das Recht vor, einen Verzugszins von mindestens 5% in Rechnung zu stellen.
5. Verzug
Ist der Abnehmer gegenüber metallaesthetik mit Zahlungen oder der Abnahme von Lieferungen in Verzug, erhält metallaesthetik das Recht, weitere auch nicht mit dieser Teillieferung zusammenhängende Lieferungen zurückzuhalten. Nimmt der Abnehmer die Lieferung der Produkte zum angegebenen Zeitpunkt nicht an, oder verzögert sich der Versand von Produkten auf Wunsch oder durch Verschulden des Abnehmers, oder erfolgt eine fällige Zahlung durch den Abnehmer nicht innerhalb der Zahlungsfrist, haftet der Abnehmer gegenüber metallaesthetik für alle entstandenen zusätzlichen Abwicklungs-, Lager- oder sonstigen Kosten sowie für das Risiko für Verlust der Produkte.
6. Lieferung, Lieferzeiten, Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Abnehmers ab dem Zeitpunkt in dem die Produkte das Lieferwerk verlassen. Die Versicherung für Transportschäden und oder Verlust von Produkten auf dem Transportweg obliegt dem Abnehmer. Der Abnehmer verpflichtet sich, am Ort der Anlieferung Arbeitskräfte und Anlagen zum Entladen der Produkte bereitzustellen.
Angegebene oder gewünschte Lieferzeiten stellen keinen Vertragsbestandteil dar und berechtigen den Abnehmer weder zu Schadenersatzforderungen noch zum Rücktritt vom Vertrag. metallaesthetik behält sich das Recht vor, ihrer Lieferverpflichtung durch Teillieferungen nachzukommen.
7. Höhere Gewalt
Wird die Lieferung der Produkte aufgrund von Umständen, die ausserhalb des Einflusses von metallaesthetik liegen, unmöglich, verzögert oder behindert sich eine Lieferung aus diesen Gründen, kann metallaesthetik auf die
ausstehenden Verpflichtungen zur Lieferung der Produkte verzichten oder die Lieferzeit verlängern. Unter solchen Umständen hat der Abnehmer kein Recht auf Schadenersatz.
8. Gewährleistung und Haftung
metallaesthetik übernimmt die Gewährleistung für die Ausführung der Leistungen die schriftlich und mit den jeweiligen Spezifikationen der Datenblätter in Auftrag gegeben wurden, unter Berücksichtigung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen von metallaesthetik. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Montagen nach den Anweisungen der Lieferwerke ausgeführt werden unter Einhaltung der einschlägigen Normen. Werden die Montagevorschriften und Arbeitsschutzmassnahmen nicht eingehalten, übernimmt metallaesthetik keinerlei Haftung und ist somit von jeglicher Gewährleistung befreit.
Beanstandungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Produkte schriftlich an metallaesthetik mitzuteilen. Für später angezeigte offene Mängel haftet metallaesthetik nicht. metallaesthetik behält sich das Recht vor, Schadenmeldungen zu kontrollieren und der Abnehmer wird den Zugang zu Räumlichkeiten oder Abstellplätzen sicherstellen. Für Folgeschäden die durch die Verwendung oder Montage der Produkte entstehen übernimmt metallaesthetik keine Verantwortung und keinerlei Kosten.
Es ist Sache des Abnehmers, sich über die Eignung der Produkte hinsichtlich Ausführung und Leistung zu versichern.
9. Haftungsausschluss
metallaesthetik haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemässe Lagerung, unsachgemässe Handhabung oder unsachgemässe Nutzung der Produkte zurückzuführen sind. Darüber hinaus liegt die Verantwortung für Art und Ausführung des Einbaus beim Fachunternehmen. Werden Mängel nicht innert den in Art.8 vereinbarten Rüge-fristen entdeckt und gemäss der vereinbarten Form angezeigt, gelten sie als genehmigt.
10. Schutzrechte
Zeichnungen, Muster, Entwürfe, Design usw. bleiben im Eigentum der metallaesthetik. Ihre Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von metallaesthetik ist nicht erlaubt.
Wenn metallaesthetik Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Vorlagen herstellt oder herstellen lässt, die an metallaesthetik vom Abnehmer übergeben wurden, wird jede Verantwortung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte und daraus entstehende Ansprüche abgelehnt. Der Abnehmer hält metallaesthetik für Forderungen Dritter vollumfänglich schadlos.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von metallaesthetik. Der Abnehmer hat sie auf seine Kosten gegen Schäden aller Art, Feuer und Diebstahl zu versichern.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich am Geschäftssitz von metallaesthetik in Berneck, Kanton St. Gallen. metallaesthetik behält sich jedoch das Recht vor, den Abnehmer bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Auf sämtliche Kaufverträge für die diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.
Berneck, Juni 2005